Fühlen Sie sich durch elektronische Belästigung bedroht? Dann ist es an der Zeit, etwas dagegen zu unternehmen. Elektronische Belästigung ist kein Kavaliersdelikt. Das wissen wir bei der Detektei ADECTA sehr genau. Wir stehen mit unserer langjährigen Erfahrung, Fachexpertise und modernen technischen Ausstattung zu Ihrer Verfügung. Unsere Experten und Sachverständigen ermitteln für Sie und sichern Beweismittel, die für Sie wichtig sind, um juristisch gegen elektronische Belästigung vorzugehen. Zu Ihrer Sicherheit möchten wir Sie bitten, die Hinweise unten auf der Seite zu beachten, wenn Sie wegen Cyberstalkings oder elektronischer Belästigung Kontakt mit uns aufnehmen.
Was versteht man unter Cyberstalking oder elektronischer Belästigung?
Elektronische Belästigung oder Cyberstalking ist eine Variante des klassischen Stalkings. Mit Stalking ist ein belästigendes oder bedrohliches Verhalten gemeint, das wiederholt gegenüber einer Person ausgeübt wird. Ein Stalker verfolgt seine Opfer und zeigt sich unerwartet in ihrer Nähe. Typisch sind unangekündigtes und unerwünschtes Erscheinen am Wohnort, am Arbeitsplatz oder in der Schule. Oft gibt es wiederholte Anrufe. Sie können mitten in der Nacht stattfinden und normales Schlafen unmöglich machen. Manchmal meldet sich der Stalker mit bedrohlichen oder anzüglichen Aussagen. Bei anderen Anrufen spricht er nicht. Einige Stalker hinterlassen Drohungen oder beunruhigende Gegenstände am Wohnort ihrer Opfer oder beschädigen ihr Eigentum. Elektronische Belästigung ist eine neuere Variante dieses Verhaltens.
Seit Computer und mobile Geräte im täglichen Leben immer wichtiger werden, haben Stalker ihre Aktivitäten angepasst. Sie nutzen das Internet für elektronische Belästigung. Diese kann beispielsweise in Foren, sozialen Medien oder Chatrooms stattfinden. Elektronische Belästigung ist keinesfalls weniger bedrohlich, nur weil sie im virtuellen Raum stattfindet. Sie hat vergleichbare, erhebliche Auswirkungen auf die Betroffenen. Diese empfinden elektronische Belästigung als ebenso gefährlich wie einen Stalker, der ihnen direkt am Wohnort nachstellt. Hinzu kommt, dass die digitale Technologie Stalkern Methoden an die Hand gibt, durch elektronische Belästigung den Druck auf ihre Opfer immer weiter zu erhöhen. Es ist unter anderem Stalkern möglich, ein Handy zu hacken und Schadsoftware zu implementieren. Dadurch hat er Zugriff auf ein Gerät, das eine Fülle persönlicher Informationen seines Opfers enthält. Zudem lässt sich über die eingeschleusten Programme das Handy von ihm steuern. Elektronische Belästigung betrifft viele Altersgruppen. Bereits Schüler und Schülerinnen können Ziel von Cyberstalking sein.
Wie sieht elektronische Belästigung aus und warum wird sie durchgeführt?
Elektronische Belästigung kann zahlreiche Formen annehmen. Die digitale Welt eröffnet Stalkern eine Fülle von Möglichkeiten, andere zu beleidigen, belästigen, unter Druck zu setzen und zu bedrohen. Oft nehmen sie immer wieder unerwünschten Kontakt mit jemandem auf, beispielsweise durch Anrufe, E-Mails oder SMS-Nachrichten. Auf Hinweise, dass der Kontakt unerwünscht ist, reagieren sie nicht. Werden sie geblockt, versuchen sie auf anderen Plattformen oder durch andere Medien, ihre Zielperson weiter zu verfolgen. Dadurch geben sie ihr eindeutig zu verstehen, dass sie sich nicht verstecken kann und die elektronische Belästigung weitergeht. Der Stalker kann unangemessene Fragen stellen, sexuelle oder beleidigende Inhalte senden, missbräuchliche Kommentare oder falsche Anschuldigungen veröffentlichen oder teilen. Wenn es dem Stalker gelingt, Online-Konten seines Opfers zu hacken, hat er Zugriff auf dessen persönlichen Daten. Er kann die Online-Aktivitäten verfolgen, E-Mails oder Nachrichten lesen. Außerdem hat er die Möglichkeit, Passwörter zu ändern, um sein Opfer aus seinen eigenen Konten auszuschließen. So weitet sich elektronische Belästigung immer mehr aus.
Jeder Stalker hat individuelle Gründe, elektronische Belästigung durchzuführen. Stalker, die Unbekannte belästigen befriedigen oft eine Art Jagdtrieb oder wollen Dominanz ausüben. Ein wichtiges Ziel ist, das Opfer durch elektronische Belästigung zu erniedrigen, in Verlegenheit zu bringen oder zu verängstigen. Bei ehemaligen Partnern oder Partnerinnen kann elektronische Belästigung einen Versuch darstellen, sie durch Zwangsmaßnahmen oder Drohungen zurückzugewinnen. Es kann auch darum gehen, jemanden aus einem Job, der Universität oder der Schule zu vertreiben. Gelegentlich wird elektronische Belästigung eingesetzt, um finanzielle Kontrolle auszuüben. Wird elektronische Belästigung öffentlich im Internet betrieben, soll der Ruf der betroffenen Person geschädigt werden. Findet sie im Privaten statt, kann es ich um einen Versuch handeln, unerwünschte sexuelle Avancen zu machen.
Elektronische Belästigung durch gehacktes Handy und verdeckte Elektronik
Elektronische Belästigung eröffnet einem Stalker noch weitreichendere Möglichkeiten als das klassische Stalking. Wer einem Opfer in Person nachstellt, muss mit Grenzen und Hindernisse in der physischen Welt rechnen. Elektronische Belästigung dagegen ermöglicht es einem Stalker, physische Barrieren zu umgehen und alle Optionen der digitalen Welt auszutesten. Elektronische Belästigung mithilfe eines gehackten Smartphones oder durch verdeckte Elektronik erlaubt, aus der Distanz massiv in das Leben einer anderen Person einzugreifen. Es kann sehr schwierig sein, einen Stalker im Netz aufzuspüren, da sie ausgesprochen versiert darin sind, ihre Spuren zu verwischen. Auch elektronische Belästigung per Handyhack lässt sich nicht ohne weiteres aufklären. All dies erschwert es den Betroffenen, sich gegen elektronische Belästigung zu wehren und Anzeige zu erstatten.
Das Handy oder Smartphone stellt für den Stalker ein attraktives Ziel für Manipulationen dar. Es ist aus dem täglichen Leben kaum wegzudenken – und damit ideal für elektronische Belästigung. Den ganzen Tag über verarbeiten Handy oder Smartphone persönliche Daten, und dokumentieren, was der Nutzer oder die Nutzerin gerade macht. Ist das Handy gehackt, stehen dem Angreifer zahlreiche Möglichkeiten für elektronische Belästigung offen. Über das GPS-System des Handys kann er den Aufenthaltsort lokalisieren. Er hat die Möglichkeit, Nachrichten, Telefonlisten und Internetaktivitäten anzusehen. Das erlaubt ihm, die elektronische Belästigung immer gezielter durchzuführen. Im schlimmsten Fall verschafft er sich Zugriff auf Internetkonten. Wenn er die Identität seines Opfers annimmt, kann er das soziale Leben auf Dauer zerstören. Greift er auf Bankdaten und Zahlungsanbieter zu, ist es einfach, die Zielperson finanziell zu ruinieren.
Die weite Verbreitung elektronischer Hilfsmittel und Geräte unterstützt elektronische Belästigung. Durch verdeckte Elektronik wie Tracker können Stalker die Betroffenen jederzeit aufspüren. GPS für die Ortung weisen beispielsweise auch Fitnessarmbänder auf. Deswegen eignen sie sich ebenfalls für elektronische Belästigung. Alle Geräte eines Smart Homes, die mit dem Internet verbunden sind, lassen sich ebenfalls für elektronische Belästigung manipulieren. Wie beim gehackten Handy hat der Stalker die Möglichkeit, gehackte Geräte in der Wohnung des Opfers zu steuern. Er kann sie nach Belieben ein- und ausschalten, Einstellungen verändern, unerwartet Funktionen aktivieren. Verfügt ein Gerät über ein Audiosystem, kann er es Stimmen oder Musik abspielen lassen. Das alles sorgt dafür, dass sich Betroffene durch elektronische Belästigung mithilfe verdeckter Elektronik nirgends mehr sicher fühlen.
Elektronische Belästigung durch Schadsoftware
Um elektronische Geräte zu kompromittieren und verdeckte Elektronik steuern zu können, benötigen Stalker geeignete Software. Diese ist als Stalkerware, Stalking-App oder Spyware im Internet erhältlich. Für jeden, der sich mit der Installation von Software auskennt, ist es ein Leichtes, die Malware für elektronische Belästigung aufzuspielen und zu aktivieren. Dafür muss der Stalker allerdings Zugang zum Handy der Zielperson haben. Handelt es sich um Partner, Familienmitglieder oder Bekannte, ergibt sich oft eine Möglichkeit dafür. Manche Stalker gehen noch weiter. Sie brechen ein, um auf dem Handy die Schadsoftware für elektronische Belästigung zu installieren. Tracker, Unterhaltungselektronik oder mobile Geräte lassen sich ebenfalls präparieren.
Hat der Stalker keinen direkten Zugriff auf das Gerät, kann auf andere Weise das Handy gehackt werden. Stalking-Apps für elektronische Belästigung machen einen Großteil der mobilen Spyware aus. Die Apps wirken wie normale Apps und tarnen sich als Spiele, Hintergrundbilder, Fitness-Apps, Dienstprogramme und sogar Sicherheits-Apps. Doch sind sie mit Spyware verseucht und ermöglichen elektronische Belästigung. Auch über manipulierte Werbung oder E-Mails kann Stalkerware für elektronische Belästigung auf ein Handy geladen werden. Ein Klick auf den präparierten Link genügt, um den ungewollten Download zu starten. In diesen Fällen kennen die Stalker ihre zukünftigen Opfer meist nicht. Ihnen ist es wichtig, elektronische Belästigung ausüben zu können, ganz gleich, wer die Zielperson ist.
Der Funktionsumfang der Spyware oder der Stalking-Apps für elektronische Belästigung ist in der Regel begrenzt. Das liegt unter anderem daran, dass sie beim regelmäßigen Gebrauch nicht durch hohen Ressourcenverbrauch auffallen soll. Trotzdem ist diese Art von Malware perfekt dazu geeignet, eine andere Person zu überwachen und elektronische Belästigung zu unterstützen. Zwar gibt es gegen elektronische Angriffe auch elektronische Schutzmethoden. Doch es muss zunächst festgestellt werden, wie die elektronische Belästigung im Einzelfall ausgeführt wird. Erst dann ist es möglich, wirksame Gegenmaßnahmen einzuleiten. Hinzu kommt, dass sich die Technologie rasant weiterentwickelt. Das erlaubt es Stalkern, immer neue Methoden für elektronische Belästigung einzusetzen.
Elektronische Belästigung: Das sind die Folgen für die Opfer
Elektronische Belästigung hat weitreichende Konsequenzen für die Betroffenen. Es kommt zu psychischen Problemen. Die andauernden Angriffe führen zunächst zu Frustration, Verwirrung und Selbstzweifeln bis hin zu Schuldgefühlen. Dauert die elektronische Belästigung an, versuchen Stalkingopfer, sie oft durch Alkohol, Selbstmedikation oder Drogen zu betäuben. Eine weitere typische Folge sind Angststörungen. Die Betroffenen fühlen sich nicht mehr sicher. Schließlich denken sie nur noch daran, was durch elektronische Belästigung passieren könnte. Dies führt zu Gedächtnisproblemen, Konzentrationsschwierigkeiten, Aufmerksamkeits- und Schlafstörungen. Das Gefühl von Hilflosigkeit und Isolation wird durch kontinuierliche elektronische Belästigung immer stärker. Mit der Zeit ist mit Persönlichkeitsveränderungen zu rechnen. Je nach Persönlichkeitstyp werden die Betroffenen aggressiv oder ziehen sich zunehmend in sich zurück. Im Extremfall kommt es zu Selbstmordgedanken oder Selbstmordversuchen durch elektronische Belästigung.
Der anhaltende psychische Stress durch elektronische Belästigung macht sich auch körperlich bemerkbar. Denn die Psyche wirkt sich direkt auf Abläufe im Organismus aus. Ständige Kopfschmerzen, Schwindel, Atemnot und Bluthochdruck sind typische Folgen psychischen Dauerstresses durch elektronische Belästigung. Das gilt auch für Probleme mit dem Verdauungssystem. Es ist nachgewiesen, dass der Magen-Darm-Trakt besonders empfindlich auf mentale Belastungen reagiert. Dadurch kann es zu Essstörungen kommen. Autoimmunerkrankungen wie Neurodermitis oder Psoriasis können sich durch elektronische Belästigung verschlimmern. Schlafstörungen und möglicher Missbrauch von Substanzen setzen dem Körper ebenfalls zu. Zudem erhöht sich durch Müdigkeit und Konzentrationsprobleme das Risiko von Verletzungen und Unfällen.
Nicht zuletzt beeinflusst elektronische Belästigung das tägliche Leben in erheblichem Maß. Die Leistungsfähigkeit in der Schule, Universität oder im Berufsleben lässt spürbar nach. Häufige Fehlzeiten durch Erkrankungen führen in allen diesen Bereichen zu erheblichen Nachteilen. Manche Betroffene brechen Schule oder Studium ab, Berufstätige kündigen. Elektronische Belästigung hat meist einen drastischen Rückgang sozialer Aktivitäten zur Folge. Betroffene vermeiden es auszugehen oder Hobbys wie Sport nachzugehen. Auch der Kontakt mit Freunden und Bekannten im Internet bricht ab. Dadurch wird die Isolation durch die Auswirkungen von Cyberstalking immer stärker.
Welche Gesetze gibt es, um gegen elektronische Belästigung vorzugehen?
Wenn Sie von Cyberstalking betroffen sind – ganz gleich, in welcher Form –, können Sie sich juristisch wehren. Elektronische Belästigung wird in Deutschland durch Gesetze unter Strafe gestellt. Allein, wenn Ihr Handy gehackt wurde, ist dies bereits strafbar. Hinzu kommen Verstöße gegen den Datenschutz. Alle personenbezogenen, privaten und geschäftlichen Daten, die Sie auf Ihrem Handy gespeichert haben, stehen unter Schutz. Wer sich unbefugt Zugriff verschafft, begeht eine Straftat. Elektronische Belästigung zieht in der Regel eine ganze Reihe von Rechtsverstößen in Bezug auf unbefugten Datenzugriff nach sich. Denn der Stalker will durch eine genaue Kenntnis seines Opfers eine möglichst weitreichende Kontrolle ausüben.
Hinzu kommen alle Straftatbestände, die klassischem Stalking und Cyberstalking gemein sind. Der wichtigste Straftatbestand ist Nachstellung gemäß § 238 Strafgesetzbuch (StGB). Er deckt seit Langem die unterschiedlichen Handlungen ab, die zu Stalking gehören. Mit Datum 10. August 2021 wurde er so erweitert, dass auch die Besonderheiten des Cyberstalkings berücksichtigt sind. Außerdem wurde der Paragraf dahingehend verändert, dass er bereits elektronische Belästigung in geringerer Intensität unter Strafe stellt als in der vorherigen Version. Außer der Nachstellung kommen üblicherweise weitere Straftaten in Betracht, wenn es um elektronische Belästigung geht. Das können unter anderem Bedrohung, Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Nötigung oder Erpressung sein.
Elektronische Belästigung erkennen – Rechte durchzusetzen
Bei folgenden Anzeichen und Vorkommnissen besteht die Möglichkeit, dass Sie Ziel für elektronische Belästigung sind:
- Sie fühlen sich verfolgt
- Sie hören Stimmen oder Geräusche, die Sie sich nicht erklären können
- Sie werden Tag und Nacht beschallt.
- Ihr Ex-Partner, Ihre Ex-Partnerin oder Ihre Nachbarn hören Sie ab.
- Sie erhalten Mails und Nachrichten, in denen Sie beleidigt oder bedroht werden.
- Jemand verfolgt Sie in den sozialen Medien.
- Sie werden auf Internet-Plattformen öffentlich beschimpft und verleumdet.
- Jemand veröffentlicht private Texte oder Bilder von Ihnen.
Alle diese Fälle können eine elektronische Belästigung darstellen, gegen die Sie juristische Mittel haben. Allerdings kann die Durchsetzung Ihrer Rechte in Bezug auf elektronische Belästigung aufwendig sein. Geübte Stalker wissen, wie sie sich verhalten müssen, um nicht identifiziert zu werden. Sie sind sehr vorsichtig und achten darauf, ihre Spuren sorgfältig zu verwischen. Wir helfen ihnen, festzustellen, wie Ihr Handy gehackt wurde und wie die elektronische Belästigung in Ihrem Fall durchgeführt wird. Denn wir verfügen über das erforderliche Fachwissen und die technischen Möglichkeiten. Unsere Ermittlungsergebnisse erlauben Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin, Ihren Fall überzeugend vorzutragen.
Durch unsere Ermittlungen sichern wir das, was Sie benötigen, um sich erfolgreich gegen elektronische Belästigung zu wehren: gerichtsfeste Beweise. Wenn Sie selbst Anhaltspunkte für elektronische Belästigung und Belege für Cyberstalking gesammelt haben, reicht das oft nicht aus. Die Anforderung an die Art und Qualität der Beweise in Gerichtsverfahren ist hoch. Durch unsere Erfahrung wissen wir, worauf es in einem Cyberstalking-Verfahren ankommt.
Die Detektei ADECTA bietet Ihnen zudem eine Besonderheit, wenn wir in Sachen elektronische Belästigung ermitteln: Wir verfügen als eine der wenigen Detekteien in der EU über einen zertifizierten Sachverständigen in den Bereichen Cyber-Sicherheit, Datensicherheit und Abhörschutz. Dank seiner Expertise sind die Chancen sehr hoch, dass sein Gutachten im Prozess eine entscheidende Rolle spielt. Das verbessert Ihre Chancen, sich erfolgreich gegen elektronische Belästigung durchzusetzen.
Detektei ADECTA: Ihr diskreter, kompetenter Ansprechpartner bei elektronischer Belästigung
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie sich durch elektronische Belästigung bedroht fühlen. Sie können unseren Rückrufservice, eine kostenfreie Sofortberatung oder eine persönliche Videoberatung in Anspruch nehmen.
WICHTIG: Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir grundsätzlich nur Aufträge durchführen, falls ein berechtigtes Interesse vorliegt, oder falls es sich um Ihre eigene Person handelt.
Wichtiger Hinweis zur Kontaktaufnahme in Sachen elektronische Belästigung und Cyberstalking:
Falls Sie es für möglich halten, abgehört zu werden, sollten Sie bei der Kontaktaufnahme mit uns die folgenden Hinweise beachten:
- Vermeiden Sie, aus Räumlichkeiten anzurufen, von denen Sie vermuten, dass Sie überwacht werden. Begeben Sie sich vor dem Anruf an einen Ort, den Sie für sicher halten.
- Benutzen Sie nicht Ihr eigenes Mobiltelefon. Am besten besorgen Sie sich für den Kontakt zu uns ein Einweghandy und eine Prepaid-Karte. Alternativ kontaktieren Sie uns von einem externen Festnetzanschluss.
- Falls Sie über das Internet mit uns Kontakt aufnehmen, nutzen Sie keines Ihrer eigenen Geräte. Bitte suchen sich nach einer Möglichkeit, uns von einem fremden PC, Notebook, Tablet oder Handy zu kontaktieren.